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Symbolbild mithilfe von KI erstellt

Datenschutz, Tracking und Einwilligung

Was Sie mit einem Klick wirklich über Ihre Daten preisgeben

Ein Zustimmungsbutton wirkt banal – technisch und rechtlich bündelt er jedoch oft mehrere Datenflüsse, die weit über „ein paar Cookies“ hinausgehen. Der hier zugrunde liegende Einwilligungs- und Datenschutzhinweis zeigt, wie Tracking, Werbefinanzierung und eingebettete Fremdinhalte in einer einzigen Zustimmung zusammengeführt werden.

Im Kern geht es um die Entscheidung, ob Nutzerinnen und Nutzer der Verarbeitung bestimmter Gerätedaten und personenbezogener Daten zustimmen. Der Text sieht vor, dass dies nicht nur durch den Anbieter selbst geschieht, sondern – nach der Formulierung des Hinweises – auch durch eine große Zahl weiterer Empfänger („bis zu 230 Partner“). Diese Reichweite ist für die Einordnung entscheidend: Je mehr Beteiligte, desto schwieriger wird es für einzelne Nutzer, die tatsächliche Verarbeitung in allen Details zu überblicken.

Welche Daten betroffen sind – und warum sie praktisch relevant sind

Genannt werden Cookies, Gerätekennungen sowie Identifikatoren wie IP-Adressen. Das sind nicht nur technische Hilfsdaten. In der Praxis können solche Merkmale dazu dienen,

  • Nutzer über Sitzungen und Websites hinweg wiederzuerkennen,
  • Profile aus Nutzungs- und Interessenmustern zu bilden,
  • Werbung und Inhalte auf Grundlage eines vermuteten „Interessenprofils“ auszuspielen.

Der Hinweis macht damit deutlich: Es geht nicht allein um das Speichern von Informationen im Browser, sondern um die Möglichkeit, Nutzung über verschiedene Angebote hinweg zu verknüpfen – insbesondere dann, wenn Drittanbieter-Werbung und externe Dienste eingebunden sind.

Welche Rechtsgrundlagen aufgerufen werden – und was das für die Einwilligung bedeutet

Als Rechtsgrundlagen werden § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO genannt. Diese Kombination beschreibt ein zweistufiges Konzept, das in der Praxis vieler Consent-Banner steckt:

  • § 25 TDDDG adressiert den Zugriff auf Informationen auf dem Endgerät – also das Speichern und Auslesen von Cookies oder das Abfragen vergleichbarer Kennungen.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bildet die Grundlage dafür, dass anschließend personenbezogene Daten verarbeitet werden, die dabei anfallen oder damit verknüpft werden können.

Damit wird die Einwilligung zum Dreh- und Angelpunkt der Rechtmäßigkeit. Datenschutzaufsichtsbehörden betonen seit Jahren, dass Webtracking – insbesondere mit Dritt-Diensten – eine ausdrückliche, informierte Zustimmung erfordert. In dieser Logik reicht ein Banner, das nur informiert oder bereits vorab aktivierte Optionen enthält, nicht aus. Entscheidend ist, ob die Zustimmung tatsächlich freiwillig, spezifisch und verständlich erfolgt – und ob Nutzer eine echte Wahl haben.

Warum Drittanbieter-Werbung mehr ist als „Finanzierung“

Der Hinweis begründet die Datennutzung auch mit der Finanzierung des journalistischen Angebots durch Werbung von Drittanbietern. Das ist eine plausible wirtschaftliche Erklärung – ändert aber nichts daran, dass Drittanbieter-Werbung typischerweise mit Mess- und Profilbildungslogiken verbunden ist.

Wenn Tracking-Technologien eingesetzt werden, um Anzeigen zu personalisieren oder deren Wirkung zu messen, werden Informationen auf dem Gerät gespeichert oder abgerufen und mit Nutzungsdaten zusammengeführt. Je nach technischer Einbindung kann das bedeuten, dass schon beim Seitenaufruf mehrere Akteure Daten erhalten – und dass diese Daten nicht auf ein einzelnes Angebot beschränkt bleiben, sondern für das Werbe-Ökosystem verwertbar werden.

Externe Inhalte („Embeds“): Der unsichtbare Datenabfluss beim Laden der Seite

Der Einwilligungstext nennt außerdem externe Inhalte und Dienste Dritter – etwa interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Solche Einbindungen sind redaktionell oft sinnvoll, weil sie Inhalte anschaulicher machen. Technisch bedeutet ein Embed jedoch häufig, dass beim Laden des Inhalts eine Verbindung zu Servern eines Drittanbieters aufgebaut wird.

Dabei können – abhängig vom Dienst und der Konfiguration – Informationen auf dem Endgerät ausgelesen oder gespeichert werden und personenbezogene Daten anfallen. Schon die Übertragung der IP-Adresse kann dafür ausreichen, dass ein Drittanbieter die Nutzung protokolliert oder mit bestehenden Informationen zusammenführt. Medien- und Datenschutzleitlinien empfehlen deshalb in vielen Fällen datenschutzfreundliche Voreinstellungen, etwa Lösungen, bei denen externe Inhalte erst nach einer bewussten Interaktion nachgeladen werden.

Datenverarbeitung außerhalb der EU: Zustimmung kann grenzüberschreitende Folgen haben

Besonders sensibel ist der Hinweis, dass Daten auch in Staaten außerhalb der EU verarbeitet werden können, in denen ein niedrigeres Datenschutzniveau herrscht. Damit berührt die Einwilligung nicht nur die Frage „Wer trackt mich?“, sondern auch „Wo landen meine Daten – und unter welchen Regeln?“.

Nach der DSGVO sind Übermittlungen in Drittländer an strenge Voraussetzungen geknüpft: Entweder besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, oder es müssen geeignete Garantien vorgesehen sein (zum Beispiel Standardvertragsklauseln). Für die USA gilt seit 2023 wieder ein Angemessenheitsrahmen (EU–US Data Privacy Framework), allerdings nur für zertifizierte Unternehmen; für andere Konstellationen braucht es zusätzliche Absicherungen. Für Nutzer bleibt relevant, dass eine Einwilligung solche Übermittlungen faktisch mit abdecken kann – und dass die tatsächliche Schutzwirkung je nach Empfänger und Rechtsrahmen stark variiert.

Was dieser Klick praktisch bedeutet

Der Text zeigt, wie viele Zwecke und Akteure in einem einzigen „Akzeptieren und weiter“ zusammenlaufen können: gerätebezogener Zugriff (Cookies, Kennungen), Profilbildung, personalisierte Werbung, Messung, Einbindung externer Plattformen und potenzielle Datenflüsse in Drittländer. Genau darin liegt die Tragweite: Ein Button reduziert Komplexität für die Oberfläche – aber nicht für die Datenverarbeitung.

Für Nutzerinnen und Nutzer bleibt die zentrale Frage, ob sie diese Bündelung wirklich überblicken und bewusst steuern können. Denn je umfassender die Zustimmung formuliert ist und je mehr Dritte beteiligt sind, desto weniger entspricht der Klick einer klar abgegrenzten Entscheidung – und desto eher wird er zur pauschalen Freigabe eines ganzen Tracking- und Dienstleistungsnetzwerks.

Häufig gestellte Fragen

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